BENUTZERORDNUNG


Benutzerordnung

der Öffentlichen Bibliothek der Pfarrkirche Hartkirchen 

Die Pfarrbibliothek Hartkirchen ist öffentlich und steht allen Bürgerinnen und Bürgern unter Beachtung der Benutzer- und Gebührenordnung zur Entlehnung der Medien zur Verfügung. Es werden Medien wie Bücher, Zeitschriften, DVDs, CDs, Spiele und Tonies zum Verleih angeboten. Im Interesse der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Bibliotheksbetriebs werden die BenutzerInnen  gebeten, die nachstehenden Bestimmungen dieser Benutzerordnung zu lesen. Sie orientiert sich an den geltenden Richtlinien für öffentliche Bibliotheken in Österreich.

 

Einschreibung

Die Einschreibung erfolgt persönlich. Jede/r Bibliotheksbenutzer/in anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Benutzerordnung und erklärt sich mit der EDVmäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden. Kinder bis zum 14. Lebensjahr benötigen die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten. Mit der Einschreibung wird eine Lesernummer vergeben. Diese berechtigt zur Entlehnung von Medien in der Bibliothek Hartkirchen.

Es wird ersucht, Namens- oder Adressänderungen der Bibliothek bekannt zu geben.

 

Entlehnung

Die Entlehnung sowie die gesamte Bibliotheksverwaltung erfolgt EDVgestützt. Die entlehnten Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen weder weiterverliehen noch vervielfältigt werden. Das Kopieren der Medien sowie die Verwendung zu öffentlichen Aufführungen ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Jede/r Entlehner/in nimmt diese Einschränkung zur Kenntnis und haftet gegebenenfalls persönlich bei Verstößen.

Die BibliothekarInnen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie ungeeignete Medien nicht auszufolgen.

Sofern die gewünschten Medien bereits entliehen sind, können sie kostenfrei reserviert werden.

Die Zahl der Entlehnungen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Es liegt im Interesse der Bibliothek, dass alle Medien möglichst viel im Umlauf sind. Im Interesse anderer BibliotheksbenutzerInnen wird ersucht, sich auf sieben Medien pro Verleihvorgang und Person zu beschränken.

Die Bibliothek haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Medien. Für eventuelle Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der BenutzerInnen, die durch die Nutzung der Medien entstehen, wird keine Haftung übernommen.

 

Entlehngebühren

Die Entlehnung von Medien ist gebührenpflichtig. Art und Höhe der Entlehngebühren sowie allfällige Mahngebühren sind in der Gebührenordnung aufgelistet, die Teil dieser Benutzerordnung ist. Preisanpassungen und Änderungen vorbehalten. Die Entrichtung der Entlehngebühren erfolgt bei der Rückgabe der Medien.

Die BenutzerInnen haben die Möglichkeit, ein Guthaben-Konto anzulegen. Die Gutschriftshöhe wählen sie selbst. Bei jedem Verleihvorgang wird der entsprechende Betrag abgebucht.

 

Entlehnfristen/Mahnung

Die Entlehnfrist beträgt für Bücher, CDs, DVDs, Spiele und Tonies vier Wochen, für Zeitschriften eine Woche.

Wird ein Medium nicht zeitgerecht zurückgebracht, erfolgt nach einer angemessenen Frist telefonisch oder schriftlich eine Erinnerung. Dafür kann zusätzlich zur anfallenden Entlehngebühr eine Mahngebühr von € 1,-- berechnet werden.

Unterbleibt die Rückgabe der Medien auch nach der zweiten und dritten Mahnung, kann der Benutzer/die Benutzerin gesperrt werden.

 

Ordnung in der Bibliothek

Die Medien stehen nach Themenbereichen geordnet und innerhalb derer alphabetisch nach Signatur (z. B. AutorInnennamen) geordnet in den Regalen. Jede/r Benutzer/in kann selbst in den Regalen suchen. Das Bibliotheksteam ist aber gerne bereit, bei der Suche zu helfen und zu beraten.

Alle BibliotheksbenutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.

Das Rauchen, Essen und Trinken ist in den Räumen der Bibliothek verboten.

Die Bibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegen gelassene, verloren gegangene oder auf sonstige Weise abhanden gekommene Gegenstände der BibliotheksbesucherInnen keine Haftung.

Die Bibliothek übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.

 

Behandlung der Medien/Schadenersatz

Ein sorgfältiger Umgang mit den Medien ist eine Selbstverständlichkeit. Medien, die beschmutzt, beschädigt oder verloren wurden, müssen ersetzt werden.

Ersatzmöglichkeiten: gleiches Medium, gleichwertiges Medium oder finanzieller Ersatz. Die Art und Höhe des Ersatzes wird einvernehmlich getroffen und von der Bibliotheksleitung festgelegt.

Die BenutzerInnen werden gebeten, sich bereits bei der Ausleihe zu vergewissern, ob die Medien sich in einem ordentlichen Zustand befinden. Bereits sichtbare Schäden müssen sofort bekannt gegeben werden. Vorher nicht festgestellte Mängel (Kratzer auf DVDs, CDs usw.) bitte unbedingt bei der Rückgabe melden.

Der Verlust oder die Beschädigung entlehnter Medien ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Es wird gebeten, keine Reparaturen an beschädigten Medien selbst vorzunehmen, da diese mit Spezialmaterialien (keinesfalls mit Tixo) gemacht werden müssen.

 

media2go – Digitale Bibliothek OÖ

Alle eingeschriebenen BenutzerInnen der Bibliothek Hartkirchen können kostenlos die digitale Bibliothek OÖ (ebooks, eAudios, eMagazines, eVideos und eMusik) nutzen. Der Zugriff erfolgt über www.media2go.at, wo auch die Benutzungsbedingungen für die digitale Ausleihe einsehbar sind.

Ausleihe und Rückgabe ist kostenlos, die Rücknahme der Medien erfolgt automatisch.

Auf Anfrage erhalten die BibliotheksbenutzerInnen die Zugangsdaten in der Bibliothek ausgehändigt.

 

BibliotheksbenutzerInnen, die die Bibliotheksordnung fortgesetzt missachten, können von der Benützung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

 

Öffnungszeiten: Mittwoch und Freitag 16.30 – 18.30 Uhr, Sonntag 08.30 bis 11.30 Uhr.